Als Steuerberatungskanzlei dürfen wir keine Tätigkeiten durchführen die der Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer vorbehalten sind.
Sollte sich in Ihrem Unternehmen die Notwendigkeit einer freiwilligen oder verpflichtenden Prüfung ergeben, sei es weil Ihr Unternehmen so stark gewachsen ist oder weil eine Umgründung durchzuführen ist, können wir Ihnen unseren Kooperationspartner in diesem Bereich empfehlen:
RP Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.