Monday 21. May 2012

Inhalt:

Alternative für kleine Unternehmen und Freiberufler

 

Einnahmen- / Ausgabenrechnung 

 

Unternehmer mit Umsätzen von weniger als EUR 700.000 im Jahr, müssen keine Bilanz erstellen, sondern können ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

 

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) müssen immer eine Bilanz erstellen. Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte) dürfen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch bei Umsätzen über EUR 700.000 anwenden.

 

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist gegenüber der Bilanz die einfachere Form der Gewinnermittlung, da sie keine Kenntnisse der doppelten Buchführung erfordert. Sie ist – genauso wie die Bilanz – als Grundlage für die Erstellung der jährlichen Steuererklärung anerkannt.

 

Allerdings enthält eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wesentlich weniger Informationen als eine Bilanz, da keine Vermögens- und Schuldpositionen berücksichtigt werden und damit wichtige Unternehmensdaten nicht erfasst werden. So werden beispielsweise Betriebsanlagen, Warenlager, Kundenforderung oder Bankdarlehen und Lieferantenverbindlichkeiten bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung nicht dargestellt.

 

 

Wir beraten Sie daher im konkreten Einzelfall:

  • welche Gewinnermittlungsform für Ihr Unternehmen aus steuerlicher und verwaltungsökonomischer Sicht optimal ist
  • welche steuerlichen Auswirkungen die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten auf Ihr Unternehmen haben
  • wie der Umstieg von Bilanz auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und umgekehrt durchzuführen ist

Neben der Einnahmen- / Ausgabenrechnung stehen noch verschiedene Arten von Pauschalierungsmöglichkeiten zur Gewinnermittlung zur Verfügung.

 

Mag. Gerald Janusch
Steuerberater


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