Einnahmen- / Ausgabenrechnung
Unternehmer mit Umsätzen von weniger als EUR 700.000 im Jahr, müssen keine Bilanz erstellen, sondern können ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) müssen immer eine Bilanz erstellen. Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte) dürfen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch bei Umsätzen über EUR 700.000 anwenden.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist gegenüber der Bilanz die einfachere Form der Gewinnermittlung, da sie keine Kenntnisse der doppelten Buchführung erfordert. Sie ist – genauso wie die Bilanz – als Grundlage für die Erstellung der jährlichen Steuererklärung anerkannt.
Allerdings enthält eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wesentlich weniger Informationen als eine Bilanz, da keine Vermögens- und Schuldpositionen berücksichtigt werden und damit wichtige Unternehmensdaten nicht erfasst werden. So werden beispielsweise Betriebsanlagen, Warenlager, Kundenforderung oder Bankdarlehen und Lieferantenverbindlichkeiten bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung nicht dargestellt.
Wir beraten Sie daher im konkreten Einzelfall:
- welche Gewinnermittlungsform für Ihr Unternehmen aus steuerlicher und verwaltungsökonomischer Sicht optimal ist
- welche steuerlichen Auswirkungen die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten auf Ihr Unternehmen haben
- wie der Umstieg von Bilanz auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und umgekehrt durchzuführen ist
Neben der Einnahmen- / Ausgabenrechnung stehen noch verschiedene Arten von Pauschalierungsmöglichkeiten zur Gewinnermittlung zur Verfügung.