Besucher und Gäste haben sich werktags zwischen 8 und 17 Uhr ausnahmslos über die Gegensprechanlage an der NINETEEN - Rezeption anzumelden, welche automatisch das Garagentor öffnet und sich an der Rezeption für die Ausfahrt eine entsprechend programmierte Chipkarte ausfolgen zu lassen, um diese für die Ausfahrt in die dafür vorgesehene eigens gekennzeichnete Box mit Chipkartenleser einzuwerfen.
Besucher und Gäste haben Bei Vollbelegung sowie Belegung der mit „Besucher“ / „Gäste“ gekennzeichneten Plätze die Garage zu verlassen und sind keinesfalls berechtigt Stellplätze von Dritten anstelle zu benützen.
Unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge in der NINETEEN – Garage werden ausnahmslos an der Weiterfahrt gehindert /mit einer Wegfahrsperre versehen. Die Entfernung der Blockade ist werktags zu Geschäftszeiten zwischen 8 und 17 Uhr durch Meldung an der Rezeption sowie sofortiger Entrichtung einer Aufwandsentschädigung in der Höhe von 50 € möglich.